- Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bekanntgabe der Tagesordnung und deren Genehmigung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
- Bericht der 1. Vorsitzenden
- Bericht der Kassenwarte
- Bericht der Kassenprüfer
- Berichte der Spartenleiter
- Wahl des Wahlleiters und Entlastung des Vorstandes
- Auflösung des Vorstandes und Neuwahl des Vorstandes
- Neuwahl des Sozialwartes und des elektronischen Medienwartes
- Neuwahl eines Kassenprüfers
- Ehrungen
- Beschluss über eine Änderung der Satzung des TuS Bröckel
- Anträge an die Jahreshauptversammlung
- Verschiedenes
Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen bis zum 08. Februar 2019 schriftlich beim Vorstand eingereicht oder mündlich bei einem Vorstandsmitglied zu Protokoll gegeben werden.
Wir bitten alle Mitglieder um rege Beteiligung und pünktliches Erscheinen.
Der Vorstand des TuS Bröckel
Nachfolgend findet sich der Änderungsantrag für die Satzung des TuS Bröckel: